Entdecken Sie Ihre Möglichkeiten: 520+x
Intensivkurs Deutsch A1 – C1 (Selbstzahlerkurse)
Integrationskurse mit Alphabetisierung (BAMF) Deutsch
Beschreibung
Im Alphabetisierungskurs sollen die Teilnehmenden in bis zu 1.200 Unterrichtseinheiten lateinisch alphabetisiert werden und gleichzeitig Deutsch lernen. Darüber hinaus lernen die Teilnehmenden Lernstrategien kennen und lernen, wie sie sich selbst und untereinander helfen können, um weiterzukommen. Zudem sollen die Teilnehmenden erfahren, was in ihnen steckt und dass auch sie am gesellschaftlichen Leben aktiv teilnehmen können.
Der Integrationskurs schließt mit den beiden skalierten Abschlusstests „Deutsch-Test für Zuwanderer“ (DTZ) und „Leben in Deutschland“ (LID) ab.
Wird angeboten in: Bad Hersfeld, Korbach, Kassel, Bad Wildungen, Gießen, Marburg
Ziel
Ziel ist es das Sprachniveau A2 zu erreichen.
Zielgruppe
Alphabetisierungskurse richten sich an Migranten, die (das lateinische Alphabet oder generell) nicht oder nicht ausreichend lesen und schreiben können und daher zu Beginn des Spracherwerbsprozesses einer besonderen (schrift-)sprachlichen und methodisch-didaktischen Förderung bedürfen.
Inhalte
Sprachkurs
Im Sprachkurs werden wichtige Themen aus dem alltäglichen Leben behandelt, zum Beispiel:
- Einkaufen und Wohnen
- Gesundheit
- Arbeit und Beruf
- Ausbildung und Erziehung von Kindern
- Freizeit und soziale Kontakte
- Medien und Mobilität
Außerdem lernen Sie, auf Deutsch Briefe und E-Mails zu schreiben, Formulare auszufüllen, zu telefonieren oder sich auf eine Arbeitsstelle zu bewerben. Die Themen variieren je nachdem, welche Kursart Sie besuchen. Nehmen Sie zum Beispiel an einem Jugendintegrationskurs teil, werden Themen behandelt, die besonders Jugendliche interessieren, wie etwa die Bewerbung um einen Ausbildungsplatz.
Im Verlauf des Sprachkurses nehmen Sie an Zwischentests teil. Damit bereiten Sie sich auf die Sprachprüfung am Ende des Integrationskurses vor.
Orientierungskurs
Im Anschluss an den Sprachkurs besuchen Sie den Orientierungskurs.
Er dauert grundsätzlich 100 Stunden.
Im Orientierungskurs sprechen Sie zum Beispiel über:
- deutsche Kultur, Geschichte und Rechtsordnung
- Wissenswertes über das Leben in Deutschland
- Rechte und Pflichten der Menschen in Deutschland
- Formen des Zusammenlebens in der Gesellschaft
- regionale Gepflogenheiten sowie kulturelle und historische Hintergründe
- Werte, die in Deutschland wichtig sind, zum Beispiel: Religionsfreiheit, Toleranz und Gleichberechtigung.
Abschluss
Den Orientierungskurs schließen Sie mit dem Abschlusstest (Sprachprüfung DTZ auf der Stufe B1) ab. Die Ergebnisse dieses Tests sollen dabei helfen, die Teilnehmer in ein geeignetes Kursmodul einzuordnen. Bei der Einstufung ist zu ermitteln, ob eventuell ein spezieller Integrationskurs nach § 13 Integrationskursverordnung (IntV) zu empfehlen ist.
Der Sprachprüfung schließt sich der Test „Leben in Deutschland“ an.
Dauer
ca. 1200 Stunden, davon Sprachkurs 1100 Unterrichtsstunden und 100 Unterrichtsstunden Kenntnisse der Rechtsordnung, Kultur und Geschichte in Deutschland.
Ort
BZH Bildungszentrum Handel und Dienstleistungen gGmbH
- 35394 Gießen, Erdkauter Weg 17
- Ansprechpartnerin: Frau Asgari, Tel. 06421 48066-200, E-Mail giessen@bz24.de
- 34537 Bad Wildungen, Stöckerstraße 1
- Ansprechpartnerin: Frau Mamat, Tel. 05621 2756, E-Mail bad-wildungen@bz24.de
- 35039 Marburg, Schlosserstraße 8
- Ansprechpartnerin: Frau Krause, Tel. 06421 48066-100, E-Mail marburg@bz24.de
- 36251 Bad Hersfeld, Leinenweberstraße 1 – 3
- Ansprechpartnerin: Frau Schröder, Tel. 06621 5024-0, E-Mail bad-hersfeld@bz24.de
Kosten und Förderung
BAMF-Förderung möglich!
Der Integrationskurs wird staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushalts finanziert. Kursteilnehmer müssen einen eigenen Kostenbeitrag in Höhe von 2,20 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Kursteilnehmer können auf Antrag von der Zahlung des Kostenbeitrages befreit werden, wenn sie Arbeitslosengeld II oder Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) bekommen oder wenn ihnen die Zahlung wegen ihres geringen Einkommens besonders schwer fällt. Der Antrag ist bei der örtlich zuständigen Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu stellen. Dem Antrag ist ein Nachweis über die finanzielle Bedürftigkeit beizufügen.